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AutorenbildKlaus Podirsky

Angewandte Politik im Bereich von Geschlechter-Fairness



Sozial- und familienorientierte Gender-Politik:


Dieser Blog umfasst 21 sozialpolitische Vorschläge für künftige Geschlechter-Fairness – auf Basis ihrer Unterschiedlichkeit & Diversität.


Die unten angeführten Ideen bzw. politischen Absichten gründen auf der Einsicht, dass Menschen keineswegs gleich sind. Damit Änderungen allen in der Bevölkerung nutzen, muss der GLEICHHEITS-GRUNDSATZ bei künftigen gender-politischen Maßnahmen somit auf BASIS VON UNTERSCHIEDLICHKEIT (siehe Blog 1 & 2) angewandt werden. Als Richtschnur für verantwortliche Gender-Politik von Individuen, stehen im Sinne von Solidarität, die Ideale der Französischen Revolution Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit (Geschwisterlichkeit), in der folgenden Zuordnung Pate:


  • Gleichheit aller Geschlechter vor dem Gesetz;

  • Geschwisterlichkeit bzgl. individueller wie auch geschlechter-spezifisch unterschiedlicher Bedürfnisse & Nöte; sowie:

  • Freiheit bzgl. unterschiedlicher Lebensentwürfe, Interessen und Fähigkeiten.


(Die Vorschläge erheben den Anspruch auf Geschlechter-Fairness, hingegen KEINEN Anspruch auf Vollständigkeit!):


1.) „Einführung eines staatlichen Kindergehalts von Geburt an“:

Durch Bezahlung eines gesetzlich festgelegten Kindergehalts von staatlicher Seite, wäre durch den Gesetzgeber sowohl Sicherstellung bzgl. existenzieller Nöte für Kinder sowie getrennt Erziehende – Mütter wie Väter – gewährleistet, als auch eine klare Lösung für die Problematik bzgl. Kinder-Alimentationsverpflichtung im Trennungsfall gegeben. – Oder es gibt die:


2.) „Einführung einer staatlich verpflichtenden / staatlich mitfinanzierten (Scheidungs-) Trennungs-Risikoversicherung bzgl. Kinderalimentation“:

Auf diese Weise kann das Risiko der Mutter-, aber auch das, der genauso verbreiteten Väter-Armut nachhaltig vermieden werden. Das Recht des Kindes und seine Würde im Heranwachsen stehen im Vordergrund.


3.) „Gesetzessicherheit durch ‚obligatorischen Vaterschaftstest‘ bei Geburt“:

Für den „rechtlichen Vater“ sowie den „biologischen Vater“ muss parallel zur bestehenden „PFLICHT zur Feststellung der biologischen Vaterschaft“, gleichwertig AUCH das „RECHT auf Feststellung der biologischen Vaterschaft“ in der österreichischen Rechtsprechung verankert werden. (Laut Verfassung gibt es keine Pflicht ohne Recht!)

Punkte 1, 5, 6 sind im sozialpolitischen Zusammenhang alternativ bzw. ergänzend (4)


4.) „Einführung des gesetzlich verpflichtenden Eltern-Kompetenztrainings (‚Elternführerschein‘)“ (Gleichheitsgrundsatz auf Basis der Gleichheits-Pflicht): Erfolgreiche Einführung und Gewährleistung ohne Missbräuchlichkeit, durch Einbindung als verpflichtender Aspekt im Eltern-Kind-Pass wie auch durch Koppelung an den Erhalt des Karenzgeldes für Mutter / Vater.


5.) „Rechtlich verpflichtende Möglichkeit der 25 Stundenwoche bei vollem Lohnausgleich (durch den Staat)“:

Für Eltern, die bereit sind, ihrer Kindererziehung kompetent und wertschätzend nach- zukommen (wiederholende Elternkompetenz-Trainings durch Jugend- und Sozialarbeiter). (Gleichheitsgrundsatz auf Basis einer Anerkennung der herausragenden Unterschiede bzgl. zeitlich sowie finanzieller Anforderungen für Eltern versus Nicht-Eltern). – Müttern UND Vätern muss gleicher Arbeitsschutz nach (max.3) Kindererziehungsjahren zukommen. – Oder es gibt das


6.) „(Bedingungslose*) Grundeinkommen für Eltern während ihrer Kindererziehung“:

Dieses Grundeinkommen versteht sich als angemessenes Pflegegehalt und ist orientiert an der Stufung des Pflegegeld-Satzes.  (* Bedingung ist das Commitment zu kompetenter Elternschaft. Siehe Punkt 4)


7.) „Der Care-factor ‚Arbeit IN der Familie‘ ist dem Care-factor ‚Arbeit FÜR die Familie‘ finanz- sowie pensionsrechtlich gleichgestellt“:

Es gilt einen Perspektiven-Wechsel im Verständnis von „social caring“ im Bereich Familie zu initiieren. Denn: BEIDE Partner betreiben auf IHRE Weise "Care-Arbeit"! – Nicht nur die / der zuhause, wie dies heute leider oft so hingestellt wird. Und diese Einsicht möge auch zum Wandel in der österreichischen Rechtsprechung – und in Folge auch in der sozial-politischen Realität der Gesellschaft führen.


8.) „Ein Pensionsrecht, das keine Nachteile für Mütter / Väter in sich birgt“:

Für Eltern sind die 15 niedrigsten Gehaltsjahre für die Pensionsbemessung auszusparen!

Dazu braucht es braucht einen „Solidar-Beitrag” für Nicht-Eltern, der vom Gehalt einbehalten wird, um diese 15 Erziehungs-Jahre von Eltern im Staatshaushalt ausgeglichen zu bilanzieren. Es dürfen keine finanziellen Nachteile infolge Reproduktion und Kindererziehung für Eltern entstehen.  


9.) „Festlegung medizinisch-psychologisch fundierter Betreuungsschlüssel für Babykrippen“:

Das Heranwachsen-in-Würde für unsere unmündigen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger – unsere Kinder! – muss auch in Zeiten einer wirtschaftlich angestrebten Erwerbsarbeit-für-ALLE parallel zum Altern-in-Würde ermöglicht werden. In der sogenannten Bonding-Phase eines Babys gilt es der Bindungs-Entwicklung den höchsten Bildungswert beizumessen! (Betreuungsschlüssel nach medizinisch-psychologischer Vorgaben und Priorität).


10.) „Einführung des sozialpädagogischen Berufsbildes ‚Jungen-Mentor’ im Bildungs-Bereich“: 

Dem Ideal der „Diversität“ in Form gleichermaßen weiblicher UND männlicher Pädagoginnen und Pädagogen muss wieder Rechnung getragen werden. (Berufsbild „Jungen-Mentor“ könnte im Übergang wichtig sein.)


11.) „Eine rechtlich bindende ‚Männer-Quote‘ vor allem in den – gesellschaftlich betrachtet! – entwicklungsrelevanten Berufsfeldern“:

30 % Männerquote in allen wesentlichen gesellschaftlich relevanten, Entwicklungs- bzw. Berufsbereichen (Erziehung, Bildung, Pflege sowie Sozial-, Rechts- und Medizin, Psychologie & Gender), um einen „turning point“ zu erreichen. Ohne diese Trendumkehr ist die Entwicklungs- und Bildungschancengleichheit im Land weiterhin nicht gewährleistet. Sodass die Tendenz weiter zunehmen könnte, dass sich das „männliche Wahlvolk“ wieder auf „bewährtes“ / bzw. überkommenes Gedankengut „besinnen“ würde.


12.) Begleitend zu 11.): „Autonomie jeder Pädagogin / jedes Pädagogen“:

Ebenso wie für Richter und Staatsanwälte wird nach einem Kompetenz-Check ein gesetzlich verankerter Anspruch auf Lehrerautonomie zugesprochen – und etwas Adäquates zum Hippokratischen Eid in der Ärzteschaft abgeleistet. So werden sich Männer eher bereitfinden, wieder in die Pädagogik zurück zu kehren.


13.) Einführung eines Ministeriums für Männer (bzw. eines Ministeriums für ALLE Geschlechter gemeinsam) in Kooperation mit Gesundheits- oder Familienministerium sowie Förderung ALLER Geschlechter“:

Männer (und LGBTIQAs) haben bis heute im Gegensatz zu Frauen noch keine ministeriale Vertretung oder Förderung. Es werden von der Gesellschaft bzw. ihren politischen Vertreterinnen und Vertretern künftig auch für Jungen- / Männer- (und LGBTIQA) Förderung gleichermaßen finanzielle Mittel benötigt, um ausgewogene Entwicklungschancen zu gewährleisten.


14.) „Paritätische Vertretung von Frauen- wie auch der Männerorganisationen und LGBTIQA“:

Männersprecher & Frauensprecherin müssen obligatorisch sein. „Human-Sozietät“ ist das neue Ziel, um gut funktionierende Kooperationen zwischen ALLEN Geschlechtern im Land zu gewährleisten.


15.) „Eine rechtlich bindende 50%ige (kurzfristig 30%ige) Männerquote in den so genannten Gender-Mainstreaming ‚Arbeitskreisen für Gleichbehandlung & Diversität’“:

Einhaltung der „Ersten Präambel“ von Gender-Mainstreaming:Gleichberechtigung bedeutet, dass beide Geschlechter in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens gleichermaßen präsent, kompetent und beteiligt sind.


16.) „Gründung der ersten „Lehrkanzel für Männerforschung“ im deutschen Sprachraum“:

Nachdem es im deutschsprachigen Raum mittlerweile etwa 260 Lehrkanzeln für „Gender- und Frauenforschung LGBTIQA“ gibt, gilt es das Pilotprojekt 1.Lehrkanzel für Männer- und Genderforschung zu etablieren. (Zusammenhang Gewalt-Prävention mit höherer Bildung von Jungs).


17.) „Gründung der ersten „Lehrkanzel für Humanforschung“ im deutschen Sprachraum“:

Ebenso gilt es neue Lehrkanzeln für „Sozial-, Human-, und Gewaltforschung“ zu etablieren. Gewalt in der Familie – auch „psychische Gewalt“ zwischen den Geschlechtern – muss wissenschaftlich fundierter beforscht werden.


18.) „Gründung von ersten Gewaltschutzeinrichtungen – für Männer & Jungen und LGBTIQAs“:

Alles Soziale ist systemisch. Insofern gilt es, von der projizierten Unmuts-Verschuldung des Mannes zum demokratischen Menschenrecht der Unschuldsvermutung – auch für Männer – zurückzukehren.


19.) „Einschulung & Schulpflicht für Jungen: ein Jahr später als für Mädchen“:

Infolge neurophysiologisch verzögertem Entwicklungsstand ihres Gehirns, könnte Jungen – die späteren Frühabbrecher ihrer eigenen Ausbildungen – erst auf diese Weise eine gleichberechtigte Chance auf adäquate Schulausbildung ermöglicht werden.


20.) „Gesetzlicher fundierter Modus zu effizienter Trennung von Verhalten & Schulnoten“ (Gleichheitsgrundsatz durch Anerkennung der Verhaltens-Unterschiede): Sozialverhalten darf nicht Fähigkeit & Wissen übertrumpfen! Problematisches Sozial- und Protestverhalten vornehmlich männlicher Jugendlicher und Jungen – infolge Überforderung im Schulalltag dürfen sich nicht 1:1 in den Noten abgebildet finden. 


21.) „Verpflichtender ‚Freiwilligen-Dienst’ für ALLE“– sowie Ausbildungs-Anerkennung von„Militärdienst / Zivildienst“.

Oder ein neues (verpflichtendes) „Freiwilligen-Jahr“ soll künftig für ALLE Geschlechter obligatorisch sein und als mögliche Ausbildungszeit Anerkennung finden dürfen. (Gleichheitsgrundsatz auf Basis der Anerkennung von Interessens-, Bedürfnis- sowie weiterer Unterschiede). 


DI Klaus Podirsky MA,  Sozialpädagoge / Gründer von twogether.wien (Erstfass: 2019)



Herzliche Grüße

kp. und twogether.wien – Men4Women, Women4Men, HUMANS4HUMANS!

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