Die „UN-Kinderrechtskonvention“ – Zur Würde beim Heranwachsen!
- Klaus Podirsky
- 24. Aug. 2024
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 24. Sept. 2024

Über die Berücksichtigung des Kindeswillens ...
Wozu wir als Kultur und Gesellschaft verpflichtet sind!
Die Charta wurde u.a. auch von allen EU-Staaten unterzeichnet und weist fünf essenziell unterschiedliche Prinzipien auf:
1. das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz;
2. das Prinzip, vom Vorrang des Kindeswohls;
3. die Sicherung von Entwicklungschancen;
4. die Achtung vor der Meinung des Kindes;
5. die Berücksichtigung des Kindeswillens.
Hier der Link zur UN-Kinderrechtskonvention (UNO-Charta).
Heute versuchen verschiedene politische Organisationen in Österreich ein „Recht-auf-Fremdbetreuung-für-jedes-Kind-ab-dem-ersten-Jahr“ durchzusetzen. (In Deutschland gibt es dieses Recht bereits, da wird mittlerweile politisch versucht, die Schwelle auf nur 3 Monate zu senken!)
Hier meine empathische Frage:
Was würde sich ein BABY / ein KLEINKIND von uns wünschen ...?
Wir von twogether.wien stehen jedenfalls dafür:
(Klein)Kinder wünschen sich ein „Recht auf Elternzeit“ – kein „Recht auf Fremdbetreuung ab dem 1. Jahr oder 3. Monat“! 🤗
Wie kann es sein, dass wir uns als liberale und aufgeklärte Gesellschaft in derartiger Weise über die Bedürfnisse Unmündiger – unserer Kleinkinder – bereit sind zu erheben? Warum?
Es geht hier um wenige Jahre einer gemeinsamen Lebens-Ausrichtung! Die neoliberalistischen Bedürfnissen der Arbeitswelt können doch gut-und-gern ‘mal 3 Jahre warten.
twogether.wien steht u.a. auch als gesellschafts-politisches Sprachrohr für Kinder ein, um ihnen ein Heranwachsen in Würde und Geborgenheit mit alters-adäquater Förderung und Bildung zu ermöglichen.
Schaffen wir gemeinsam solche sozial-politische Verhältnisse, dass Eltern künftig mehr Kinderzeit haben können und Kinder mehr an Elternzeit! Dazu braucht es eine Verstärkung an „Eltern-Kompetenz“: „Lasst den Kleinsten ihre Mütter und Väter!“
twogether.wien steht daher parallel dazu, „Eltern-Kompetenztrainings“ verpflichtend mit dem „Eltern-Kind-Pass“ zu verknüpfen. (Auf unserer Website findest Du weiter Infos zum Thema: https://www.twogetherwien.com/gender-in-der-bildung
(Siehe auch unsere beiden Blogs: https://www.twogether.wien/post/vom-kinderrecht-auf-fremdbetreuung-ab-1-jahr-3-monat sowie: https://www.twogether.wien/post/kinderrecht-bindung-vor-bildung)
Herzliche Grüße
Klaus Podirsky und twogether.wien – Men4Women, Women4Men, HUMANS4HUMANS!
🌈 🤗 👫👫👫 🙋♂️
P.S.: Was sagt Dir dieser Beitrag zur UN-Kinderrechtskonvention? – Was nimmst Du mit?
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